Wir beraten und vertreten mittelständische Unternehmen, Immobilienunternehmen, Gastronomen, Gewerbetreibende, Ärzte und andere Selbständige sowie Privatpersonen schwerpunktmäßig in den folgenden Rechtsgebieten:
- Immobilienrecht
- Gaststätten- und Veranstaltungsrecht
- Bankrecht
- Kapitalanlagerecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Sonstiges Zivilrecht
Weiterhin beraten wir unsere Mandanten auf verschiedenen Gebieten des Zivilrechts, so u.a. im privaten Baurecht, im gewerblichen Miet- und Pachtrecht, im Kauf-, Dienst- und Werkvertragsrecht, im Arbeitsrecht sowie im Familien- und Erbrecht.
Wir haben Erfahrungen in der Beratung bei Unternehmensnachfolge und güterrechtlichen Auseinandersetzungen insbesondere im Zusammenhang mit Immobilien- und Unternehmensbeteiligungen.
Wir verfügen über langjährige Expertise in komplexen und bundesweit geführten Klageverfahren vor Land- und Oberlandesgerichten in Aktiv- und Passivprozessen. Zudem beraten und begleiten wir unsere Mandanten auch bei der Führung von Revisionsverfahren und stellen dort den Kontakt zu den beim Bundesgerichtshof zugelassenen Kollegen her.
Unsere Kanzlei berät und vertritt zudem seit Jahrzehnten namhafte Anbieter im Bereich des Gaststätten- und Veranstaltungsrechts in allen dort regelmäßig betroffenen zivil- und öffentlich-rechtlichen Problemfeldern (Miet- und Pachtverträge, Lärmproblemen, VStättV, Arbeitsrecht, Betriebsübernahmen etc.)
Die steuerliche Beratung erfolgt in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dipl. Bw. Matthias Landmesser und Kollegen.