Wir beraten und vertreten mittelständische Unternehmen, Immobilienunternehmen, Gastronomen, sonstige Gewerbetreibende, Ärzte und andere Selbständige sowie Privatpersonen schwerpunktmäßig in den folgenden Rechtsgebieten:
- Gaststätten- und Veranstaltungsrecht
- Immobilienrecht
- Bankrecht
- Kapitalanlagerecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Sonstiges Zivilrecht
Wir haben insbesondere langjährige Erfahrungen in der Beratung und Vertretung namhafter gastronomischer Betriebe und Eventlocations in allen dort regelmäßig betroffenen zivil- und öffentlich-rechtlichen Problemfeldern (Miet- und Pachtverträge, Lärmprobleme, VStättV, Vergnügungsstätten, Arbeitsrecht, Betriebsübernahmen etc.). Referenzen finden Sie hier.
Wir verfügen zudem über langjährige Expertise in komplexen und bundesweit geführten Klageverfahren vor Land- und Oberlandesgerichten in Aktiv- und Passivprozessen. Zudem beraten und begleiten wir unsere Mandanten auch bei der Führung von Revisionsverfahren und stellen dort den Kontakt zu den beim Bundesgerichtshof zugelassenen Kollegen her.
Eine steuerliche Beratung – sofern gewünscht – erfolgt in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dipl. Bw. Matthias Landmesser und Kollegen.