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Deutsche Oel & Gas: Aktienumwandlung ohne Rechtsgrundlage ?

Kmi vom 23.11.2018 Seite 2 f.

P&R Container- Investments melden Insolvenz an
50.000 Kapitalanleger betroffen

Die P&R Gruppe bietet seit 1975 Kapitalanlagen in Form eines auf 5 Jahre angelegten direkten Investments in neue oder gebrauchte „20 Fuß“ TEU Container an und vermietet diese im Auftrag von ca.50.000 privaten Investoren. Aktuell werden nach eigenen Angaben ca. 1,5 Mio Container und somit ca. 6 % des weltweiten Containerbestandes verwaltet.
2017 hat P&R die Tranchen 5001 bis 5004 im Gesamtvolumen von von € 550.0 Mio an Privatanleger über freie Vermittler und Banken platziert. Mit Verkaufsprospekt vom 8.1.2018 ging die Tranche 5005 mit einem Volumen von € 100.0 Mio seit Anfang Februar 2018 in den Vertrieb und wurde jetzt vorzeitig geschlossen.

Die P&R Transport-Container GmbH, GF Martin Ebben (49), hat am 19.03.2018 gem. § 11a Abs.1 VermAnlG die Anmeldung der Insolvenz von 3 Tochtergesellschaften bekanntgegeben. Die Rechtsanwälte Dr. Michael Jaffè und Dr. Phillip Heinke wurden als vorläufige  Insolvenzverwalter bestellt.

Noch am 25.10.2017 gab Ebben CASH-online ein Interview, in dem die wirtschaftlichen Aussichten von P&R sehr positiv dargestellt wurden. Bereits die Auszahlungen für das IV. Quartal 2017 konnten nicht vollständig geleistet werden. Mit einer Auszahlung der Ausschüttung für das erste Quartal 2018 können die Kapitalanleger nicht mehr rechnen.

Laut Handelsblatt-online vom 19.03.2018 könnte ein Grund für die notwendige Insolvenzanmeldung in der seit Jahren bestehende jährliche Unterdeckung zwischen Ausschüttungen an die Kapitalanleger einerseits und Einnahmen, die aus den Zahlungen der internationalen Leasinggesellschaften generiert wurden, andererseits bestehen. Allein in den Jahren von 2014 bis 2016 soll eine Unterdeckung iHv. ca. € 520 Mio.aufgelaufen sein.

SHR geht hinsichtlich der Platzierungen 5001 bis 5005 von einem Kapitalanlagebetrug gem. §  264a StGB aus.   Wir teilen auch die Einschätzung, dass „Geschäftsgrundlage“ in den letzten Jahren ein sog. „Schneeball“ – System gewesen ist, bei dem die Einwerbung neuer Anleger nur dazu dient , die bereits bestehenden Liquiditätslücken zu schliessen.
Was soll der betroffene Anleger tun ?
Zunächst raten wir davon ab, bereits im jetzigen  Zeitpunkt Schadensersatz-Ansprüche gegenüber Vermittlern oder den Initiatoren geltend zu machen. Bisher verfügt man noch über keine belastbaren Informationen. Dagegen wäre es  sinnvoll, die ausgebliebenen Mietzahlungen für IV/ 2017 und I/2018 einzuklagen, um möglichst schnell in gesicherte Vermögenspositionen vollstrecken zu können.
Weiterhin sollte man die weitere Entwicklung in Sachen P&R zeitnah verfolgen.

Dr. Ingo Schulz-Hennig
Rechtsanwalt

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