SHR Newsletter 2017

SHR Newsletter I/2017

Bankrecht: Neue Hürden für Aufnahme von Immobilienkrediten –verfassungswidrig?

Der Bundestag hat mit Umsetzung der „EU-Wohnimmobilienkredit-RiLi (2014/17/EU)“  neue gesetzliche Regelungen in das BGB §§ 505a ff verabschiedet, die zur Konsequenz haben, daß die Ausreichung von Immobiliendarlehen insbesondere an ältere Bürger sowie junge Familien erschwert oder unzulässig wird. Die (angebliche !) Zielsetzung der Regierung zur Erleichterung des Immobilienerwerbs als zusätzliche Alterssicherung wird konterkariert und den Banken umfassende Beschränkungen bei der Kreditvergabe auferlegt. Aufgrund der in Deutschland einzigartigen Systematik der Grundschuldbesicherung überflüssig und systemwidrig. Nach Auffassung von RA Dr. Schulz-Hennig ist die Neuregelung diskriminierend und rechtfertigt verfassungsrechtliche Bedenken. Mehr hierzu im

> SHR Report „ Neue Hürden bei der Kreditvergabe“

 und zur Grundschuld-Besicherung > SHR Report „Die Grundschuld…ein scharfes Schwert“ im Archiv

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Fondsrecht: Der MPC-Fonds  „Sachwert-Fonds Indien 2 GmbH & Co KG“ insolvent

Der von Anfang fehlkonzipierte MPC Fonds Indien 2 ist nunmehr endgültig am Ende. Die Anleger haben ihr gesamtes Kapital verloren. Die Fondsgesellschaft wurde klammheimlich ohne Beteiligung der Fondszeichner liquidiert. Der Wert der Immobilien ( „Sachwert“!) des ursprünglich mit einem Gesamtaufwand von € 340 Mio aufgelegten Fonds beträgt noch 24,6 Mio €. Seit 2011 wurden die Anleger „belogen und betrogen“…

Mehr im SHR Report > „Fonds Indien 2- eine einzigartiges Desaster“

Immobilienrecht: 15% Provisionsgrenze gilt auch für Immobilienerwerb

Der III. BGH-Senat hat die bisher für Fondsbeteiligungen entwickelte Rechtsprechung zur Offenlegung hoher Provisionen auf den Erwerb von Kapitalanlagen jeder Art erweitert. Im Urteil vom 23.06.2016 ( III ZR 308/15 ) hat der BGH über den Erwerb einer von einem Anlageberater vermittelten Eigentumswohnung entschieden, dass ausnahmsweise eine Offenlegungsverpflichtung besteht, sofern Provisionen einschließlich Innenprovisionen iHv.15% oder höher vereinbart wurden.

Der aktuelle Kommentar : Bankenkrise und Haftung des deutschen Sparers

Die Krise der italienischen Banken birgt Sprengstoff für den europäischen Finanzmarkt, den EURO und die deutschen Sparer. Die grösste Bank Italiens „Monte dei Paschi“ hat faule Kredite iHv. € 3,4 Mrd in den Büchern. Die UniCredit weist Ende 2016 einen Verlust von € 13,6 Mrd aus und greift die Reserven der HypoVereinsbank AG  – zunächst „nur“ iHv. € 3,0 Mrd –ab.

Mit grossem Getöse hat die Bundesregierung die Verabschiedung des seit 1.1.2015 in Kraft getretenen europäischen Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) verkündet. Nie wieder sollten Steuergelder für die Sanierung maroder Banken wie in der Griechenland- und Zypernkrise eingesetzt werden. Stattdessen sollten die Gesellschafter und die Bankkunden (!) zur Sanierung herangezogen werden ( > SHR Report „Bankguthaben im Risiko“ im Archiv ).

Bei der 1. Bewährungsprobe wird die Erfahrung in der EU, dass kein Europäischer Vertrag im Ernstfall eingehalten wird, erneut bestätigt.

Herr Draghi wird’s schon richten: wieder wird über den Europäischen Sicherungsfonds auch der deutsche Steuerzahler haften. Der italienische Bankkunde wir nicht in die Pflicht genommen. Die Begehrlichkeiten der UniCredit, sich an den Reserven der HVB zu bedienen, dürften sicher fortbestehen und möglicherweise zum Risiko für deren deutsche Kunden werden. „No bail out“ – das Grundprinzip des Haftungsausschlusses zwischen den EU-Ländern – ist seit der Griechenlandkrise „Makulatur“. Deutschlands Bürger werden die Zeche der EURO Einführung zahlen.

 

Dr. Ingo Schulz-Hennig