Kategorie-Archiv: Kapitalmarktrecht

SHR – Report November 2018

 Rückabwicklung der Beteiligungen an den US ÖL und GAS NAMENSSCHULDVERSCHREIBUNGEN 1 bis 7 GMBH & Co KG („NSV 1 bis 7“ ) Verjährung droht zum 31.12.2018

US Öl & Gasfonds XVII (ECI XVII) – Musterverfahren OLG Celle

I. Kapitalanlage NSV 1 bis 7 GmbH & Co KG

Die Deutsche Öl- und Gas-Gruppe verfügt in einem Gebiet von ca. 337 km² über Mineral-Gewinnungsrechte (lease rights) im Cook Inlet (Alaska) zur Gewinnung von Öl und Erdgas. Zur Finanzierung der Investitionen wurden zunächst 18 geschlossene Publikumsfonds aufgelegt ( US Öl- und Gasfonds 1 – 18 GmbH & Co. KG ). Ab 2013 wurde die Finanzierung  auf die Platzierung von 7 sog.Namensschuldverschreibungen“ ( SchuV ) durch die Energy Capital Invest Beteiligungsges. mbH (ECI ) umgestellt,

Initiatoren des Projekts Kitchen Light Unit sind die Deutsche Öl- und Gas AG (DOGAG) und der hinter der Gesellschaftsgruppe stehende Initiator Kay Rieck sowie die Dt. Oel & Gas S.A. mit Sitz in Luxemburg. Für die Ausgabe der „Schuldverschreibungen“ wurden die US Öl- und Gas-Namensschuldverschreibung 1 bis 7 GmbH & Co. KG´s als Zweckgesellschaften errichtet und fungieren als Primärschuldner der „Schuldverschreibungen“ neben der von der DOGAG übernommene Haftung. Die Tochtergesellschaften Cornucopia Oil- und Gas Comp. LCC ist Inhaberin der „lease rights“ und die Furie Operation Alaska LLC für die Herstellung der Infrastruktur verantwortlich („US-Gesellschaften“).

Eine zentrale Funktion nimmt die TB Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ( TB Treuhand ) GF. WP Timo Biebert ein : die TB Treuhand fungiert als Adressat der Anleger, verwaltet die Kapitalanlage im Auftrag der Zeichner, führt das Anlegerregister und hat die Aufgaben des Sicherheitenverwalters und der Kontrolle der Mittelverwendung.

II. Anlegerversammlungen vom 08.10.2015

Die Anleger der SchuV wurden zum 08.10.2015 in die Gaststätte „Gerberbräu“ in 73066 Uhingen zu „Anlegerversammlungen“ eingeladen. In den Versammlungen wurde unter den TOP 5 und 6 Beschlüsse mit dem Inhalt gefasst, dass sämtliche Ansprüche auf Zahlung von Zinsen und Kapital sofort fällig sind und statt einer Zahlung den Anlegern quotal ( wohl wertlose ) Aktien der Dt. Öl & Gas S.A. erfüllungshalber zugeteilt wurden.

III. Beschlüsse nichtig

SHR Rechtsanwälte sind zu dem Ergebnis gelangt, dass die Beschlüsse nichtig sind. Die Rechtsvorschriften für die Platzierungen von SchuldV  §§ 793 ff BGB sowie das Schuldverschreibungsgesetz vom 05.08.2009 ( SchVG ) eröffnen unter sehr strengen Voraussetzungen die Möglichkeit, bei Insolvenzgefahr des Schuldners die Zahlungsansprüche in die Zuteilung von Aktien zu wandeln ( § 5 SchVG ) – aber:

Bei den NSV 1 bis 7 handelt es sich nicht um Schuldverschreibungen, sondern lediglich um eine Darlehensvergaben i.S. von §§ 488 ff BGB – mit anderen Worten: das Recht der SchulV findet überhaupt keine Anwendung. Für die Beschlüsse fehlt es an einer Rechtsgrundlage.

IV. Memorandum

Die Darstellung der sehr komplexe Rechtsmaterie entnehmen sie dem Memorandum. Hier findet sich auch eine kritische Stellungnahme zum Urteil der 28. ZK des LG Stuttgart vom 25.05.2016 i.S. ECI und weitere Hinweise auf die Begründung von Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüchen gegen die beteiligten Gesellschaften.

Die Darstellung der sehr komplexe Rechtsmaterie entnehmen sie dem Memorandum. Hier findet sich auch eine kritische Stellungnahme zum Urteil der 28. ZK des LG Stuttgart vom 25.05.2016 i.S. ECI und weitere Hinweise auf die Begründung von Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüchen gegen die beteiligten Gesellschaften.

SHR Report: „MPC Indien 2“ und „Holland 44“

I. MPC Sachwert – Rendite Fonds Indien 2 KG

  1. Fondskonzept

Der „Sachwert Fonds Indien 2 GmbH & Co KG“ wurde im Jahre 2008 mit einem ursprünglichen Investitionsvolumen iHv ca € 340 Mio – davon ca. € 208 Mio einzuwerbendes EK-Anleger-Kapital und ca.€ 130 Bankfinanzierungen – aufgelegt. Über eine komplizierte Beteiligungsstruktur über zwei auf Mauritius ansässige Dachgesellschaften ( „Saphiere Ltds.“ ) waren die Beteiligung (zwischen 5% und 49%) an zunächst 21 Projektgesellschaften in Indien prospektiert, die Einkaufsmalls, Hotels etc. errichten sollten. Aus dem Verkauf der Immobilien sollten an die Anleger zum 31.12.2012 97% und zum 31.12.2013 weitere 62% als Kapitalrückzahlungen und anteiligem Gewinn zurückgezahlt werden.

  1. Pleite, Pech und Pannen

Das hochkomplizierte Konzept nach dem „Black Box“-Prinzip war zum Scheitern verurteilt. Die Platzierung des Anleger-EK verlief katastrophal:  zweimal wurde der Gesamtaufwand und das EK bis auf einen Betrag von € 101 Mio herabgesetzt. Hiervon waren zum Ende der bereits verlängerten Platzierungsfrist gerade einmal € 33 Mio und somit 33% gezeichnet, die bereits durch Provisionen, Honorare und GF -Vergütungen verbraucht waren.

Die TVP als Beteiligungstreuhänderin und einzige Kommanditistin hätte gem § 171 Abs1 HGB ihre nicht refinanzierte Kommanditeinlage iHv. ca. € 65 Mio einzahlen müssen. In dieser Höhe haftete zusätzlich die MPC Real Estate Consulting GmbH aus der Platzierungsgarantie.

„Kein Zeichner könnte ernsthaft davon ausgehen, dass die Verpflichtungen von der TVP und MPC REC eingehalten werden können“- so die sinngemäße Aussage der MPC im letzten G-Bericht 2015/16.

Es existieren 9 Nachträge- also Korrekturen zum Verkaufsprospekt, die teilweise bereits den elektronischen Anleger-Archiven entnommen wurden. Auch die verbliebenen 11 Immobilienprojekte wurden entweder nicht fertiggestellt oder fehlerhaft investiert wie das Hotel in „Pune“. Bei einer  ( wohl 1. Kontrolle !1!) vor Ort stellten die MPC „Indien-Kenner“ fest, dass der Bauträger von 6 Objekten längst pleite war.

  1. Irreführung und Lügen

Bereits Ende 2010 stand fest, dass das Projekt zumindestens mit einem erheblichen Kapitalverlust scheitern wird. Die MPC Indien 2 KG konnte nur über Bankkredite u.a. der HSH Nordbank ihr Siechtum fortsetzen. Den Anlegern wurde aber bis 2015 – zuletzt unter Hinweis auf ein angebliches Sanierungsgutachten einer bekannten WP-Gesellschaft – die Sicherheit der Kapitalrückzahlung suggeriert. Im September 2016 wurde die MPC Indien 2 KG heimlich ohne Beteiligung der Anleger liquidiert. Aktuell wurde mitgeteilt, dass der Verkehrs- bzw. Sachwert Fondsimmobilien nur ca. € 24 Mio beträgt und von den indischen projektfinanzierenden Banken vereinnahmt wird.

  1. Das traurige Ergebnis:

Das Kapital ist und war bereits 2010 verloren. Die Verjährung möglicher Schadensansprüche gegenüber der TVP und der weiteren Initiatorengesellschaften dürfte noch nicht eingetreten sein, was einzelfallsbezogen zu prüfen ist. SHR wird weiterhin prüfen, ob die Verantwortlichen wegen Insolvenzverschleppung in die persönliche Haftung genommen werden können.

II.  44. Sachwert Rendite-Fonds Holland GmbH & Co KG ( MPC Holland 44)

  1. Fondskonzept

Der MPC Holland 44 wurde 2003 nach Platzierung des KG-Kapitals iHv. € 50.8 Mio geschlossen. Die Gesamtinvestition in 4 Bürogebäude in Groningen, Amstelveen und Zaandam mit insgesamt 40.061 qm beläuft sich auf € 102.8 Mio –davon € 52,0 Mio Bankfinanzierung über die Sparkasse KölnBonn.

  1. Rückforderung der Ausschüttungen

Bis zum Jahr 2011 erfolgten Ausschüttungen iHv. 53,5% des Beteiligungskapitals –geringer als die prognostizierten 66 %. Seit 2012 erfolgten keine Ausschüttung mehr.

Mit Schreiben vom März 2016 forderte die SPAKA KölnBonn die Anleger auf, die Ausschüttungen an die Fondsgesellschaft zu erstatten. Als Grund wurde u.a. eine angeblich notwendige Neubewertung der Immobilien und Nachbesicherung genannt –letztlich wird eine ausserordentliche Tilgung der SPAKA-Finanzierung verlangt.

  1. kein Rechtsanspruch

Zur rechtlichen Problematik der „Rückerstattung von Ausschüttungen“ sind  in den letzten Jahren zahlreiche Entscheidungen des BGH und der Instanzgerichte ergangen. Das Kernproblem lässt sich kurz wie folgt erläutern:

Der Kommanditist haftet gegenüber Gläubigern nur insoweit, als dessen KG-Einlage –demnach die gezeichnete Beteiligungssumme oder ggf. die Haftsumme – nicht erbracht ist ( § 171Abs.1 HGB). Den Ausschüttungen der Fondsgesellschaft stehen idR. keine entsprechenden bilanziellen Gewinne gegenüber (sog. Liquiditäts-Ausschüttungen ) und gelten rechtlich als Rückerstattung der KG-Einlage. Die Haftung lebt im Umfange der Ausschüttungen wieder auf.

Im Innenverhältnis der KG zu den Kommanditisten ist der Anspruch auf Rückzahlung ausgeschlossen, soweit der Gesellschaftsvertrag nicht eine dezidierte Regelung hierüber enthält ( BGH Urt.v. 12.03.2013 II ZR 73/11; Urt.v.01.07.2014 II ZR/12 m.w.N.). § 14 des KG- Gesellschaftsvertrages  (Prospekt S. 62) enthält keinen rechtlichen Ansatzpunkt für ein die Begründung eines Anspruchs auf Rückzahlung der Ausschüttungen.

Im Falle der Insolvenz der Fonds-KG ist die Rechtslage abweichend. Der Inso-Verwalter kann die wiederaufgelebte Haftung der Kommandististen aus § 172 IV HGB zu Gunsten der Drittgläubiger geltend machen. Aus diesem Grunde wird den Anlegern regelmässig mit der Anmeldung der Insolvenz für die Fondsgesellschaft gedroht.

Die weitere Entwicklung der Rechtsprechung lässt sich nicht vorhersehen. Daher ist ein individuelle Prüfung anzuraten.

 

Enteignung der NSV Gläubiger Details

Dt. Öl & Gas AG,S.A, ECI Capital Invest, NSV 1 bis 6 GmbH & Co KG´s …

„Enteignung“ der NSV- Gläubiger : handstreichartig und ohne Begründung hat die TB Treuhand GmbH die Zeichner der Namensschuldverschreibungen im Volumen von ca. 125 Mio € durch Beschlussfassungen in „Anleger-versammlungen die Ansprüche auf Verzinsung und Kapitalrückzahlung einschliesslich der Besicherung entzogen. Im Gegenzug wurden nicht börsennotierte vinkulierte Namensaktien der Dt. Öl & Gas S.A. zu einem Preis von 13.50 zugeteilt. Die Beschlussfassungen sind nach unserer unwirksam .. die „Informationspolitik“ der ECI ein Skandal .. mehr in unserem Report „Dt. Öl & Gas „

„Enteignung“ der NSV- Gläubiger : handstreichartig und ohne Begründung hat die TB Treuhand GmbH die Zeichner der Namensschuldverschreibungen im Volumen von ca. 125 Mio € durch Beschlussfassungen in „Anleger-versammlungen die Ansprüche auf Verzinsung und Kapitalrückzahlung einschliesslich der Besicherung entzogen. Im Gegenzug wurden nicht börsennotierte vinkulierte Namensaktien der Dt. Öl & Gas S.A. zu einem Preis von 13.50 zugeteilt. Die Beschlussfassungen sind nach unserer unwirksam .. die „Informationspolitik“ der ECI ein Skandal .. mehr in unserem Report „Dt. Öl & Gas „

„Enteignung“ der NSV- Gläubiger : handstreichartig und ohne Begründung hat die TB Treuhand GmbH die Zeichner der Namensschuldverschreibungen im Volumen von ca. 125 Mio € durch Beschlussfassungen in „Anleger-versammlungen die Ansprüche auf Verzinsung und Kapitalrückzahlung einschliesslich der Besicherung entzogen. Im Gegenzug wurden nicht börsennotierte vinkulierte Namensaktien der Dt. Öl & Gas S.A. zu einem Preis von 13.50 zugeteilt. Die Beschlussfassungen sind nach unserer unwirksam .. die „Informationspolitik“ der ECI ein Skandal .. mehr in unserem Report „Dt. Öl & Gas „