Rückabwicklung der Beteiligungen an den US ÖL und GAS NAMENSSCHULDVERSCHREIBUNGEN 1 bis 7 GMBH & Co KG („NSV 1 bis 7“ ) Verjährung droht zum 31.12.2018
US Öl & Gasfonds XVII (ECI XVII) – Musterverfahren OLG Celle
I. Kapitalanlage NSV 1 bis 7 GmbH & Co KG
Die Deutsche Öl- und Gas-Gruppe verfügt in einem Gebiet von ca. 337 km² über Mineral-Gewinnungsrechte (lease rights) im Cook Inlet (Alaska) zur Gewinnung von Öl und Erdgas. Zur Finanzierung der Investitionen wurden zunächst 18 geschlossene Publikumsfonds aufgelegt ( US Öl- und Gasfonds 1 – 18 GmbH & Co. KG ). Ab 2013 wurde die Finanzierung auf die Platzierung von 7 sog. „Namensschuldverschreibungen“ ( SchuV ) durch die Energy Capital Invest Beteiligungsges. mbH (ECI ) umgestellt,
Initiatoren des Projekts Kitchen Light Unit sind die Deutsche Öl- und Gas AG (DOGAG) und der hinter der Gesellschaftsgruppe stehende Initiator Kay Rieck sowie die Dt. Oel & Gas S.A. mit Sitz in Luxemburg. Für die Ausgabe der „Schuldverschreibungen“ wurden die US Öl- und Gas-Namensschuldverschreibung 1 bis 7 GmbH & Co. KG´s als Zweckgesellschaften errichtet und fungieren als Primärschuldner der „Schuldverschreibungen“ neben der von der DOGAG übernommene Haftung. Die Tochtergesellschaften Cornucopia Oil- und Gas Comp. LCC ist Inhaberin der „lease rights“ und die Furie Operation Alaska LLC für die Herstellung der Infrastruktur verantwortlich („US-Gesellschaften“).
Eine zentrale Funktion nimmt die TB Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ( TB Treuhand ) GF. WP Timo Biebert ein : die TB Treuhand fungiert als Adressat der Anleger, verwaltet die Kapitalanlage im Auftrag der Zeichner, führt das Anlegerregister und hat die Aufgaben des Sicherheitenverwalters und der Kontrolle der Mittelverwendung.
II. Anlegerversammlungen vom 08.10.2015
Die Anleger der SchuV wurden zum 08.10.2015 in die Gaststätte „Gerberbräu“ in 73066 Uhingen zu „Anlegerversammlungen“ eingeladen. In den Versammlungen wurde unter den TOP 5 und 6 Beschlüsse mit dem Inhalt gefasst, dass sämtliche Ansprüche auf Zahlung von Zinsen und Kapital sofort fällig sind und statt einer Zahlung den Anlegern quotal ( wohl wertlose ) Aktien der Dt. Öl & Gas S.A. erfüllungshalber zugeteilt wurden.
III. Beschlüsse nichtig
SHR Rechtsanwälte sind zu dem Ergebnis gelangt, dass die Beschlüsse nichtig sind. Die Rechtsvorschriften für die Platzierungen von SchuldV §§ 793 ff BGB sowie das Schuldverschreibungsgesetz vom 05.08.2009 ( SchVG ) eröffnen unter sehr strengen Voraussetzungen die Möglichkeit, bei Insolvenzgefahr des Schuldners die Zahlungsansprüche in die Zuteilung von Aktien zu wandeln ( § 5 SchVG ) – aber:
Bei den NSV 1 bis 7 handelt es sich nicht um Schuldverschreibungen, sondern lediglich um eine Darlehensvergaben i.S. von §§ 488 ff BGB – mit anderen Worten: das Recht der SchulV findet überhaupt keine Anwendung. Für die Beschlüsse fehlt es an einer Rechtsgrundlage.
IV. Memorandum
Die Darstellung der sehr komplexe Rechtsmaterie entnehmen sie dem Memorandum. Hier findet sich auch eine kritische Stellungnahme zum Urteil der 28. ZK des LG Stuttgart vom 25.05.2016 i.S. ECI und weitere Hinweise auf die Begründung von Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüchen gegen die beteiligten Gesellschaften.
Die Darstellung der sehr komplexe Rechtsmaterie entnehmen sie dem Memorandum. Hier findet sich auch eine kritische Stellungnahme zum Urteil der 28. ZK des LG Stuttgart vom 25.05.2016 i.S. ECI und weitere Hinweise auf die Begründung von Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüchen gegen die beteiligten Gesellschaften.